Kinder sind im besonderen Maße schutzbedürftig. Sie sind von der Betreuung, Fürsorge und Zuwendung ihrer Eltern, ihrer Familie und ihren Mitmenschen abhängig.
Die Sicherung von Kindeswohl in der Familie obliegt in erstere Linie den Eltern. Sie sind primär für die Pflege, Erziehung, Gesundheitssorge und Entwicklungsförderung ihrer Kinder verantwortlich.
Auch öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tragen Verantwortung in der Sicherstellung des Schutzes der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die staatliche Gesellschaft wacht darüber und hält zusätzliche Angebote und Maßnahmen im Kinderschutz vor. Die Umsetzung und Einhaltung von Kinderrechten, Grundrechten und gesetzlichen Vorgaben, die dem Schutz von Kindern dienen, ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.
Das Jerichower Land hält verschiedene Angebote und Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor.
Wenn Sie persönliche Fragen zum Kinderschutz haben oder Sie benötigen weitere Kontaktadressen regionaler Ansprechpartner im Kinderschutz, wenden Sie sich an die Netzwerkstelle: wir helfen gerne weiter!
Die Netzwerkstelle bietet eine offene Besuchszeit jeden Montag von 14 bis 16 Uhr an.
Termine außerhalb dieser Besuchszeit können telefonisch mit der Netzwerkstelle vereinbart werden.

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